Schriftliche
Überlieferung. Das Deutsche ist seit dem 8. Jahrhundert schriftlich überliefert.
Neben Inschriften sind es zumeist kirchliche Gebrauchstexte (Bibelübersetzungen, Gebete, Taufgelöbnisse),
daneben aber auch Heldenlieder (Hildebrandslied). Seit dem mhd.
sind fast alle Textgattungen belegt; vor allem die Erfindung des Buchdrucks
hat die Zahl der produzierten Texte in die Höhe schnellen lassen, so
daß spätestens seitdem eine relativ umfangreiche
schriftliche Überlieferung gewährleistet
ist.
Graphemsysteme. Bis auf wenige Ausnahmen ist das Deutsche in lateinischer Schrift überliefert. Es gibt jedoch auch einige Texte in hebräischer Schrift. Runentexte sind zumeist älter
und eher dem Germanischen zuzuordnen, dennoch werden beide Schriften noch
eine Zeit lang parallel verwendet. Das lateinische Alphabet, sofern es verwendet
wurde, paßte jedoch nur ungenau zur deutschen
Sprache. So fehlten beispielsweise Zeichen für
die Affrikaten und einige Frikative, die unterschiedlichen Vokalquantitäten
und -qualitäten konnten nicht ohne weiteres
dargestellt werden. Es mußten also neue Grapheme
oder Graphemkombinationen eingeführt werden,
die aber teilweise sehr uneinheitlich verwendet wurden: ph, pph, pf,
ppf, bph, fph, fpf, pff
für /pf/ neue Grapheme
für /h/ h, /Þ/ Þ, d.
Sehr schön zeigt
sich dies am Graphem sch, das schon im ahd. parallel
zu sk für /sk/ verwendet wird (analog zu k, ch
für /k/. Nach der Palatalisierung von [sk] zu [ò] wurde sch als Schriftzeichen beibehalten und uminterpretiert auf andere
Fälle übertragen: sl
→ schl, etc.
Eine ähnliche Uminterpretierung widerfuhr dem Graphem ie, das vor der Monophthongierung
/ie/, später /i:/
bezeichnete. Das e wird hier nur noch als Längenzeichen verwendet.
Die Aufgabe, ein bereits
vorhandenes Graphemsystem auf eine Sprache mit einer anderen Lautstruktur
anzuwenden, ist die Hauptschwierigkeit in der Geschichte der deutschen (und
manch anderer) Schreibsprache.
Orthographie. Geschichtlicher
Überblick. Versuche, die Schreibung des Deutschen zu normen, gibt es seitdem es geschrieben
wird. In althochdeutscher und mittelhochdeutscher Zeit schrieb man so, wie
man sprach, d.h., daß sich sehr regionale Schreibregelungen ergaben,
die jeweils für eine Schreibstube, eine Druckerei,
o.ä. galten. Manchmal waren es auch nur selbst
aufgestellte Regeln einzelner Autoren, die sozusagen als „private Orthographie“
aufgestellt wurden, um innerhalb eines Textes konsequent zu schreiben. So
mancher Autor hat auch das nicht getan.
Die Sprachgesellschaften
des 17. Jhs., die sich mit der deutschen Sprache
und Literatur beschäftigten, sind als Hauptquellen
eines neuzeitlichen Bestrebens nach einheitlicher Orthographie zu nennen.
Dazu zählt neben der Rechtschreibung auch die Regelung der (Bühnen-)
Aussprache (Orthoepie) und das Bemühen, deutsche Wörter
statt Fremdwörter zu verwenden: Fernglas
statt Teleskop, Anschrift statt Adresse.
Bei diesen Ansätzen tat sich die Schwierigkeit auf, eine unangefochtene
normgebende Instanz und zudem einen Maßstab für die Festlegung
der Norm zu finden. Dabei gab es zwei Hauptrichtungen. Die eine favorisierte
eine über den Dialekten stehende Literatursprache.
Hier ist vor allem Justus Georg Schottel (auch:
Schottelius) zu nennen, der mit Seinem Werk „Ausführliche Arbeit von der Teutschen HaubtSprache“ einen
wichtigen Vorstoß in diese Richtung machte.
Die andere Richtung bevorzugte die Sprache der ostmitteldeutschen höheren Stände. Hierzu sind Christian Gueintz und Philipp von Zesen einzuordnen.
Gueintz stellte als allgemeine Kriterien
für die Rechtschreibung die Etymologie, die Aussprache
und den Usus heraus. Doch erst Hieronymus Freyer entwickelte und systematisierte
in seiner Arbeit „Anweisung zur Teutschen Orthographie“
(1722) theoretische Prinzipien der Rechtschreibung: Aussprache, Abstammung,
Analogie und Schreibgebrauch. Dabei wurde im Folgenden immer
das meiste Gewicht auf den Schreibgebrauch gelegt, die anderen Kriterien wurden
nur zur theoretischen Begründung einzelner
Fälle herangezogen.
Eine weitere wichtige
Person in der Geschichte der Rechtschreibung war Johann Christoph Gottsched.
Mit seiner „Grundlegung einer deutschen Sprachkunst“ (1748), die sich
im Wesentlichen an Freyer hält, nahm er großen
Einfluß auf die Orthographiediskussion. Auch
er setzte sich für eine Festlegung der Literatursprache
auf den Sprachgebrauch in Obersachsen ein.
Den bedeutendsten Einfluß aber (und auch mehr Erfolg als seine Vorgänger) erreichte der Lexikograph und Grammatiker
Johann Christoph Adelung der sich in seinen Regeln zur Rechtschreibung vor
allem am Sprachgebrauch orientierte. Sein wichtigstes Werk ist die „Vollständige Anweisung zur deutschen Orthographie“ (1788).
Er faßte seine Regelung zusammen im „Grundgesetz
der deutschen Orthographie“:
„Schreib
das Deutsche und was als Deutsch betrachtet wird, mit den eingeführten
Schriftzeichen, so wie du sprichst, der allgemeinen, besten Aussprache gemäß, mit Beobachtung der erweislichen nächsten Abstammung und, wo diese aufhöret,
des allgemeinen Gebrauches.“
Damit befürwortete
er vor allem Formen und Schreibungen, die bereits weit verbreitet und üblich waren, was es erleichterte, sie zur Norm zu machen.
Die Bedeutung Adelungs rührt
sicher auch daher, daß er ein Wörterbuch
verfaßte, in dem man die Schreibung der einzelnen Wörter nachschlagen konnte (und nicht nur die allgemeinen
Regeln), welches seinerzeit das einzige dieser Art war, und daher, daß
sich Dichter und Schriftsteller wie Goethe, Lessing, Schiller, Wieland, Voss
u.a. auf dieses Wörterbuch
bezogen.
Die Grammatiker und Lexikographen
Jacob und Wilhelm Grimm, die seit dem frühen
19. Jh. vergleichende Sprachforschung betrieben und seit etwa 1850 das Deutsche
Wörterbuch ausarbeiteten, hielten sich
zwar in diesem Wörterbuch weitgehend an den
gängigen Schreibgebrauch, legten jedoch im Vorwort des
Werks ihre Auffassung über eine reformierte
Orthographie dar.
Sprach- und kulturpolitisch
ist die Erstellung eines solchen Wörterbuches
ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zur einheitlichen Hochsprache.
Dazu kommt eine andere
Entwicklung: seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in den deutschen Einzelstaaten
die Schreibung per Gesetz so weit vereinheitlicht, daß jeweils innerhalb
einer Schule dieselbe Norm gelte. Mit der Reichsgründung
(1871) kamen neue Impulse in diese Richtung, 1876 fand eine erste Konferenz
statt, die eine einheitliche Regelung erarbeitete. Die wenigen Regelungen
(Einschränkung von th
und -ieren statt -iren)
wurden 1879 (Bayern, Österreich) bzw. 1880 (Preußen)
amtlich. Eine allgemeingültige Regelung für den gesamten deutschen Sprachraum (also auch die
Schweiz) trat erst im Jahre 1902 in Kraft. Es handelte sich hierbei um die
Regelungen, die von Konrad Duden
zunächst nach den Ergebnissen von 1880 und dann nach
denen der Berliner Konferenz von 1901 erarbeitet wurden.
Das 1902 erschienene
orthographische Wörterbuch wurde ein Jahr später um den sog. „Buchdruckerduden“ ergänzt; beide Bände wurden 1915 zu einem Buch zusammengefaßt.
Erst 1955 wurde der „Duden“
in der Bundesrepublik von der Kultusministerkonferenz als maßgeblich
in allen Zweifelsfällen von Orthographie und Zeichensetzung anerkannt.
Der Regelungen von 1901
waren eigentlich als Übergangsregelungen gedacht,
jedoch verzögerten die beiden Weltkriege und
die deutsche Teilung die Ausarbeitung eines verbesserten Regelwerkes für
lange Zeit.
Orthographiereform. 1988 wurde ein Konzept für eine Reform der
Rechtschreibung vorgelegt und in veränderter
Fassung auch in allen deutschsprachigen Ländern
angenommen (1994/1995). Viele gute Ansätze, uneinheitliche Regelungen
des Duden zu vereinheitlichen und die Zeichensetzung und Schreibung
zu vereinfachen, sind durch die beschließenden
Organe wieder verworfen worden. Zudem ist bewußt
behutsam vorgegangen worden, um Rücksicht auf Schreibende und Schreibkultur
zu nehmen und um die Lesbarkeit der bisherigen Orthographie nicht zu gefährden.
Wie schon vor hundertzwanzig
Jahren stoßen auch die gegenwärtigen - sanfteren - Reformvorschläge der
Orthographiekommission bei Politik und Bevölkerung
auf Ablehnung. Die per Gesetz beschlossene Rechtschreibreform wird derzeit
in Deutschland vor verschiedenen Gerichten angefochten, wobei übersehen
wird, für wen diese Regelungen überhaupt verbindlich sind: Behörden,
Schulen, staatliche Einrichtungen. Daß es jedem überlassen
ist, wie er privat schreibt, ob er sich überhaupt
an eine Schreibnorm hält, wird oft außer
Acht gelassen.
Orthographische Prinzipien.
Wie bereits angesprochen, gibt es verschiedene
Prinzipien, Rechtschreibung systematisch zu regeln, die sich teilweise zuwider
laufen.
Historisches Prinzip. Das historische Prinzip
orientiert sich daran, wie das einzelne Wort bisher geschrieben wurde, also
im Wesentlichen am bereits bestehenden Schreibgebrauch. Ein gutes Beispiel
hierfür ist auch das Französische, das
eine sehr konservative Orthographie hat. Das deutsche Eltern ist ein
Beispiel, das zugleich im Widerspruch zum folgenden Prinzip steht.
Etymologisch- morphologisches Prinzip. Das etymologisch-morphologische Prinzip fordert die Gleichschreibung etymologisch
zusammengehörender Wörter oder Wortteile, z.B. flektierte Formen, Ableitungen.
Es wird in der deutschen Orthographie teilweise angewandt, z.B. bei der Auslautverhärtung,
die nicht schriftlich widergegeben wird, um /hunt/
Hund und /hundes/ Hundes sofort als
zusammengehörig zu kennzeichnen. Es wird jedoch nicht
konsequent durchgehalten, z.B. Eltern vs. älter, und in
anderen Fällen fälschlich angewandt, z.B.
beim Reformvorschlag belämmert (statt
bisher belemmert) zu Lamm, obwohl
kein etymologischer Zusammenhang besteht.
Phonologisches oder phonetisches Prinzip. Das phonologische Prinzip fordert eine eindeutige Zuordnung von Phonem und
Graphem im Verhältnis 1:1. Allophone sollen
dabei das selbe Graphem haben, z.B. /R/ und /r/ beide
r. Dieses Prinzip ist in der deutschen Orthographie nicht ohne aufwendige
Umgestaltung durchführbar.
Problematisch wären
im Deutschen die Buchstabenkombinationen sch, ch
oder h und e als Längenkennzeichen, und umgekehrt x, das für die Lautfolge [ks] steht. Die Vokalquantität
ist bedeutungsdifferenzierend, wird aber nicht einheitlich
(wenn überhaupt) graphisch repräsentiert.
In einigen Sprachen wird
nach diesem Prinzip geschrieben, beispielsweise Türkisch
(seit 1928) und Kroatisch.
Dieses Schreibprinzip
birgt noch ein weiteres Problem: auf lange Sicht wird sich das Phoneminventar
des Deutschen (wie das jeder anderen Sprache auch) verändern.
Dann wäre eine Schreibreform durchzuführen,
oder das Prinzip wäre zerstört.
Geht man noch einen Schritt weiter, so gelangt man zum phonetischen Prinzip.
Hier wäre eine exakte Wiedergabe der Laute
gefordert, die also auch Allophonen eigene Grapheme zuordnet. Diese Schreibung
(vgl. IPA - Lautschrift) wäre jedoch nicht
alltagstauglich, da sie zu viele irrelevante Merkmale schreiben würde,
und so auch nicht für eine übergreifende
Schreibung einer überregionalen Hochsprache
geeignet wäre.
Logisches oder semantisches Prinzip. Das logische Prinzip ist eine Zusammenfassung von etymologischem und phonologischem
Prinzip mit der Erweiterung, daß es Abwandlungen bzw. Abweichungen vorsieht,
um Homonymenkonflikte zu vermeiden: Lerche
vs. Lärche, Weise vs. Waise,
gebe vs. gäbe. Auch dieses Prinzip
ist in der deutschen Rechtschreibung nicht konsequent durchgesetzt, z.B. vertiert
/fertiert/ 'zum Tier geworden' vs. /vertiert/
'gewendet'.
Anmerkungen zur Schreibung
des Deutschen. Eine konsequente graphische
Umsetzung der Auslautverhärtung beispielsweise
wird es auch weiterhin nicht geben. Auch von einem Phonem-Graphem-Verhältnis von 1:1 ist die Schreibung
des Deutschen weit entfernt. Es gibt sicherlich Sprachen, die mit einer noch
viel komplizierteren Rechtschreibung funktionieren,
und in denen das Laut-Buchstaben-Verhältnis
teilweise noch viel ungünstiger ist (Deutsch
100:112; Englisch 100:124; Französisch 100:148).
Aber es gibt genauso
gut auch Beispiele dafür, wie eine einfache,
logische, den Bedürfnissen einer Sprache angepaßte Orthographie entwickelt und beschlossen wurde,
z.B. im Serbokroatischen, wo dies sogar mit zwei Alphabeten (Latein und Kyrillisch)
funktioniert.