1817 entdeckt, ist uns das "Muspilli"
in einer einzigen Fassung bekannt. Es befand sich in einer Handschrift aus dem
Besitz Ludwigs des Deutschen (clm 14098, aus St. Emmeram 821-827.). Heute ist ein Fragment dieses Werkes,
auf denen sich auch das "Muspilli"
befindet, in München (cim.
21). Es ist auf den freigebliebenen Seiten 61r, 120v,
121rv und den unteren Rändern der Seiten 119r
und 120r später eingetragen worden. Wohl beim
Zusammenbinden mit einer anderen Handschrift sind Anfang und Schluß verlorengegangen.
Die Schrift ist ungewöhnlich unbeholfen.
Datiert wird es auf das spätere neunte
Jahrhundert.
Ein Autor ist nicht bekannt.
Es ist eines der wenigen ahd. Stabreimgedichte,
die Form ist aber nicht konsequent durchgehalten. Man findet unvollständige Verse, unregelmäßige
Stabverteilung, Mischformen aus Stab- und Endreimversen. Je nach Erschließung zählt man zwischen 103 und 105
erhaltene Verse.
Die Sprache ist vorwiegend bairisch, aber mit südrheinfränkischen
Einsprengseln.
Unmittelbar übertragene christliche Quellen
lassen sich nur für wenige Stellen ausmachen. Es
ist immerhin möglich, ein einheitliches Vorbild
anzunehmen: G. Grau weist den Prediger Ephraem den
Syrer für alle bis auf zwei Zeilen als Grundlage
nach. (G. Grau, Quellen und Verwandtschaften der Älteren
germanischen Darstellungen des Jüngsten
Gerichtes, Halle 1908). Alle eschatologischen Vorstellungen
dieser Dichtung waren zur Entstehungszeit allgemein bekannt und die Drohung mit
dem Jüngsten Gericht geradezu modern. Im
Mittelalter war Elias die Verkörperung
tugendhaften Lebenswandels. Die Ausschmückung
biblischer Legenden im Stile von Predigten war üblich.
Das Wort "muspilli" ließ
sich etymologisch aus dem Altnordischen, dem Lateinischen und dem
Althochdeutschen herleiten, ohne daß sich eine verbindliche Bedeutung
herausstellen würde.
Inhalt:
Engel und Teufel streiten um die Seele des verstorbenen Menschen (7). Zur
näheren Darstellung, wohin die Seele dann kommt: Schilderung der
Hölle und des Himmels. (1-30).
Weltuntergang nach dem Kampf Elias' mit dem Antichristen (31-72). Alle müssen erscheinen, (36) dann beginnt das Ordal. Elias kämpft für Gott, der Antichrist für
Satanas. Wenn Elias' Blut auf die Erde tropft beginnt
der Weltuntergang (50). daran schließt sich
eine Art Resumee über
das richtige Verhalten, insbesondere Bestechung betreffend. (64-72)
Jüngstes Gericht wird
gehalten und Jesus erscheint. (73-103). Das himmlische Heer holt ganz
ausnahmslos Lebende und Tote vor Gericht (84), wo niemand etwas verbergen kann
(96). Wer ohne Schuld ist oder gebüßt hat hat nichts zu befürchten (99). Das Kreuz Christi wird
vorgetragen.
Außer allgemein zur Umkehr zu mahnen
wendet sich dieses predigthafte Gedicht direkt an
die, die es sich leisten konnten, weltliche Gerichte zu bestechen (Mohr, in W.
Mohr und W. Haug, Zweimal "Muspilli" Tüb. 1977, S.22) oder gar sich bestechen zu lassen
("denner mit den miaton
marrit daz rehta" und "Ni scolta manno nohhein miatun
intfahan.", 67u.73), also eine weltliche
Oberschicht, an die sich ja auch nur die Frage nach dem Land, um das man mit
seinen Magen stritt, richten konnte.
1.
...diu suona arget, (6). Auch heute noch ergehen neue
Gesetze und suona bedeutet gerichtlich
verhängte Strafe.
2.
...rehto uirinlih ding.
(10). Sache, die vor Gericht kommt.
3.
...sino uirina stuen, (25). An sich heißt
es erst mal bloß "büßen",
aber (s)tua-tago, das später noch
auftaucht, bedeutet Tag des Jüngsten Gerichts.
4.
...rehta paluuic dink, (26)
5.
...mahtigo khuninc daz mahal kipannit, (31) Der oberste Gerichtsherr war damals
immer der König, mahal
ist ein alter Ausdruck für Gerichtsstätte
und einen Bann aussprechen, der vor Gericht lädt,
ist Privileg des obersten Richters, des Königs.
6.
...den pan furisizzan, (33)
7.
...mahale... (34)
8.
...vora demo rihhe az rahhu
stantan, (35) Rihhi
kann auch die personifizierte höchte Macht sein,
also der oberste Gerichtsherr. Rahha entspricht ding.
9.
...daz sculi der antichristo mit Eliase pagan.
(38) Das ist ein Ordal, ein gerichtlicher
Zweikampf (z.B. lex burgundionum,
anno 501).
10.
...uueroltrehtuuison, (37) Experten des
weltlichen Rechts.
11.
...uuarch... (39) Alter juristischer Terminus
(z.B. in der "lex salica"
ca. anno 510) für einen durch Gerichtsbeschluß aus der Gesellschaft ausgestoßenen (etwa: "Würger").
12.
...denne uuirdit untar in uuic arhapan. (39) Ordal.
13.
...kosa... (40) Aus lat.
"causa": Fall vor Gericht.
14.
...uerit tuatago in lant, (55) und
15.
...uiriho uuison.
(56).Gerichte waren damals ambulant, sie kamen zum mahal.
16.
...dar ni mac denne mak andremo
helfan... (57) Wenn sich genügend
Verwandte gefunden haben, die als Eidhelfer vor
Gericht die Unschuld beteuerten, konnte ein Angeklagter freigesprochen werden.
17.
...denner ze demo mahale quimit, / daz er rahono uueliha rehto arteile.... ze deru suono quimit (64, 65). Eine
Häufung von Termini.
18.
...mit den miaton marrit
daz rehta, (67) und
19.
...miaton intfahan.
(72) Ein häufiger Straftatbestand.
20.
enti sih der suanari ana den sind
arheuit, (74) Vorstellung vom mobilen Richter.
21.
Denne uerit er
ze deru mahalsteti,
deru dar kimarchot
ist. (77) Die Plätze wurden vorher markiert. Innerhalb dieses Bezirks
galten besondere Regeln (wie z.T. noch heute).
22.
...uuissant ze dinge.
(80) Das ist eine Vorladung vor Gericht.
23.
...daz er sin
reht allaz kirahhon muozzi / enti imo after
sinen tatin arteilit uuerde. / Denne der gisizzit , der da suonan scal / enti arteillan
scal... (83-86) Der Einzelne muß sich vor
dem Richter verteidigen.
24.
...gart ist so mihhil, (88) Der markierte
Platz des mahal.
Motive:
Die Berge brennen, die Bäume vernichtet, Flüsse vertrocknen, das
Moor verschlingt sich, der Himmel verbrennt, der Mond fällt, das Universum
brennt, kein Stein wird bleiben (bzw. keine Eiche, s. Haug, S.45: unter best.
Eichen wurde Gericht gehalten. Haug verweist auf die juristische Formel
"solange Eich und Erde steht". Ganz anders liest Minis;
C.Minis, Handschrift, Form und Sprache des Muspilli, S.71: "denni kisten teikin erdu,
uerit denne tuatago in lant" also
"wenn diese Zeichen auf der Erde erscheinen, kommt das Jüngste Gericht", eine apokalyptische
Vorstellung), das Erdreich verbrennt, der Feuersturm fegt alles weg
(51-59). Das Gericht kommt mit Feuer die Menschen besuchen. (56).
Stil:
Es wird versucht, in dieser Aufzählung die Motive zu Stäben zu machen (was nicht immer gelingt).
Daran schließt sich eine rhetorische
Frage: "wo ist dann das Land, um das man zusammen mit den Verwandten kämpfte?" (60), die beantwortet wird mit einem
ganz formelhaften, stablosen Vers, der endgereimt
ist: "Diu marha ist farprunnan, diu sela stet pidungan." (61).
Hier muß man wohl von einem Kunstgriff
ausgehen und kann annehmen, der Verfasser zitiert etwas Bekanntes, Sprichwörtliches. Es gilt ja als wahrscheinlich,
daß der Dichter die alte Stabreimtechnik nur nachahmt und durch die
Kenntnis des Lateinischen endgereimte Verse gewohnt
ist..(Grau S. 254ff.)
Inventar der
Hölle:
peh (5), Satanazses
kisindi (8), fuir enti finstri (10), hella fuir (21), pehhes pina, Satanas
altist (22), heizzan lauc (23), uinstri (25).
...des Himmels:
heri fona himilzungalon (4), engilo (12), lip ano tod,
lioht ano finstri, / selida ano sorgun, dar nist neoman siuh. / ...in pardisu pu..., / hus in himile,...hilfa kinuok (14-17).
Stil:
Als Stilfigur könnte man vielleicht "peh" ansehen, dann wäre
es ein pars pro toto, das für die
Hölle steht.
Cum grano salis ein Oxymoron weil Feuer
und Finsternis sich ausschließen ist "fuir enti finstri".
Natürlich ist es auch eine Alliteration,
ebenso wie "pehhes pina".
Außerdem steht es im
Gegensatz zu "lioht ano
finstri" in der Schilderung des Himmels.
"Satanas altist"
ist ein Bibelzitat (Apc.Joh.20:"...die alte Schlange, das ist der
Teufel und der Satan,...").
"himilzungalon" ist, wenn man Grau
(S.257) folgen will, eine bewußt benutzte, altertümelnde
Form.
"lip ano tod, lioht ano
finstri, / selida ano sorgun, dar nist neoman siuh. / ...in pardisu pu..., / hus in himile,...hilfa kinuok." (14, 15) hat u.A. eine Parallele in einer Musterpredigt des achten Jhd., des
Sermo VI des Bonifatius: "ubi
lux sine tenebris et vita sine morte,
ubi est laetitia
et gaudium sine fine...
salus sine aegritudine..."
(R.Cruel, Geschichte der deutschen Predigt im
Mittelalter 1879, S. 17) Auch daß sich dieselbe Formel in Otfrids Liber Evangeliorum
findet (Vers I, 18 ,9), ist ein Beweis für ihre
Verbreitung, nicht für eine Übernahme
aus dem Muspilli. Beide Autoren nutzten den Bekanntheitsgrad
bewußt.
"...in pardisu pu...,
/ hus in himile,..."
ist wieder Bibelzitat. Man kann so zahlreiche Belege für
diese Formeln finden, daß man von (damaligem) Allgemeingut sprechen muß.
Je nach Lesart kann man eine pleonastische Variation des Motivs
"Haus" sehen: "selida-pu-hus" (in
15, 16 und 17), oder man übersetzt "selida" (mit langem e!) mit
"Glück", dann gewinnt man ein echtes Gegensatzpaar wie "lip ano tod"
und vermeidet zu viele "Häuser".(s. Minis,
S. 35 und Haug, S. 27)
Weitere Zitate:
"der dar suannan scal
toten enti lepenten"
(74a) und
"...der dar suonnan scal
enti arteillan toten
enti quekkhen," (85, 86)
Das dürfte aus dem Glaubensbekenntnis kommen.
Für Zitate spricht auch, daß diese Verse
Prosa sind.
Einschlägige
Bibelstellen:
Jes. 10: Weh denen, die unrechte Gesetze
machen,..., die unrechtes Urteil schreiben, um die Sache der Armen zu beugen...
Jes. 11..., und er wird mit dem Stabe
seines Mundes den Gewalttätigen schlagen und mit
dem Odem seiner Lippen den Gottlosen töten.
Apc. Joh. 19: Und
die andern wurden erschlagen mit dem Schwert, das aus dem Munde ging des,
der....